Klasse A
Wer die Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besitzt kann leicht zur Klasse A aufsteigen. Dazu muss er nur eine praktische Prüfung ablegen.
Eine Theorieprüfung ist dafür nicht notwendig.
Kawasaki Vulcan S
45kW
Sitzhöhe 705 mm
Suzuki SV650
56kW
ABS


Klasse A - Allgemeine Information
Mindestalter: | Für den Direkteinstieg 24 Jahre. |
Voraussetzungen | |
Fahrzeuge, die gefahren werden dürfen: |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
Befristung: | Die Fahrerlaubnis der Klasse A ist unbefristet gültig. |
Einschluss: | Wer die Klasse A besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen AM, A1 und A2. |
Klasse A - besondere Ausbildungsfahrten
Überland | Autobahn | Dunkelfahrt | |
Bei Ersterwerb (Direkteinstieg) | 5 | 4 | 3 |
Bei Erweiterung von Klasse A2 (vor Ablauf der 2-Jahres-Frist) oder von Klasse A1. | 3 | 2 | 1 |
Dauer der Fahrprüfung | 60 (40) Minuten |