Aktuelles
ASF-Seminar (Aufbauseminar für Fahranfänger)Das nächste ASF-Seminar findet voraussichtlich an folgenden Tagen statt: 1. Sitzung: Mi, 06.11.24 von 19.00 - 21.15 Uhr Anmeldung während unseren Bürozeiten oder über unser Kontaktformular. |
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Krankmeldung PrüfungSolltet ihr aufgrund Krankheit nicht an einer Prüfung teilenmen können, ist eine "normale" Krankmeldung nicht mehr ausreichend. Es ist ein Attest erforderlich, in dem folgendes enthalten sein muss: - Vor- und Nachname, Antschrift und Geburtsdatum Der TÜV ist unverzüglich am Tag der Feststellung über die Prüfungsunfähigkeit zu informieren, per E-Mail an: ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins. Die Meldung muss grundsätzlich vor der Prüfung erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an: ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG, max. 5 MB) eingegangen sein. Wird die Prüfungsunfähigkeit dem TÜV nicht rechtzeitig gemeldet, werden die aktuell geltenden Gebühren berechnet.
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Zusatzunterricht KL. A , A2 und B196:
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TheorieprüfungSobald alle Theorieunterrichte besucht wurden und der Führerscheinantrag genehmigt ist, kann ein Termin für die Theorieprüfung vereinbart werden. Theorieprüfungen können nur telefonisch (0761-482010) oder persönlich in der Fahrschule (während den Bürozeiten) vereinbart werden. |
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Erweiterung B 196Mit der Erweiterung B196 dürfen zweirädrige Leichtkrafträder bis 11kw / 125ccm gefahren werden (nur in Deutschland). Voraussetzungen dafür: min. 25 Jahre alt und min. 5 Jahre ununterbrochen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B. Es müsssen 4 Theorieunterrichte á 90 Min. besucht werden, und min. 5 Fahrstunden á 90 Min. Die Fahrstunden werden mit dem Roller Honda PCX125 absolviert.
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