Aktuelles

ASF-Seminar (Aufbauseminar für Fahranfänger)

Das nächste ASF-Seminar findet voraussichtlich an folgenden Tagen statt:

1. Sitzung: Mi, 06.11.24 von 19.00 - 21.15 Uhr
Fahren: Sa, 09.11.24 (nach Absprache)
2. Sitzung: Mo, 11.11.24 von 19.00 - 21.15 Uhr
3. Sitzung: Mo, 18.11.24 von 19.00 - 21.15 Uhr
4. Sitzung: Mo, 25.11.24 von 19.00 - 21.15 Uhr

Anmeldung während unseren Bürozeiten oder über unser Kontaktformular.


Mehr über das ASF-Seminar >>


Krankmeldung Prüfung

Solltet ihr aufgrund Krankheit nicht an einer Prüfung teilenmen können, ist eine "normale" Krankmeldung nicht mehr ausreichend. Es ist ein Attest erforderlich, in dem folgendes enthalten sein muss:

- Vor- und Nachname, Antschrift und Geburtsdatum

- Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXX - XX.XX.XXXX nicht teilnehmen kann.

- Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum

Der TÜV ist unverzüglich am Tag der Feststellung über die Prüfungsunfähigkeit zu informieren, per E-Mail an: ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins. Die Meldung muss grundsätzlich vor der Prüfung erfolgen.

Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an: ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG, max. 5 MB) eingegangen sein.

Wird die Prüfungsunfähigkeit dem TÜV nicht rechtzeitig gemeldet, werden die aktuell geltenden Gebühren berechnet.

 


Zusatzunterricht KL. A , A2 und B196:


Freitag, 19.07.24, 19.00 - 20.30 Uhr (Th. A1)

Freitag, 26.07.24, 19.00 - 20.30 Uhr (Th. A2)

Freitag, 02.08.24, 19.00 - 20.30 Uhr (Th. A3)

Freitag, 09.08.24, 19.00 - 20.30 Uhr (Th. A4)

 


Theorieprüfung

Sobald alle Theorieunterrichte besucht wurden und der Führerscheinantrag genehmigt ist, kann ein Termin für die Theorieprüfung vereinbart werden.

Theorieprüfungen können nur telefonisch (0761-482010) oder persönlich in der Fahrschule (während den Bürozeiten) vereinbart werden.


Erweiterung B 196

Mit der Erweiterung B196 dürfen zweirädrige Leichtkrafträder bis 11kw / 125ccm gefahren werden (nur in Deutschland). Voraussetzungen dafür: min. 25 Jahre alt und min. 5 Jahre ununterbrochen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.

Es müsssen 4 Theorieunterrichte á 90 Min. besucht werden, und min. 5 Fahrstunden á 90 Min.

Die Fahrstunden werden mit dem Roller Honda PCX125 absolviert.