Aktuelles

ASF-Seminar (Aufbauseminar für Fahranfänger)

Das nächste ASF-Seminar findet voraussichtich an folgenden Tagen statt:

1. Sitzung: Mi, 19.03.25 19.00 - 21.15 Uhr
Beobachtungsfahrt: Sa, 22.03.25 nach Absprache
2. Sitzung: Mo, 24.03.25 19.00 - 21.15 Uhr
3. Sitzung: Mo, 31.03.25 19.00- 21.15 Uhr
4. Sitzung: Mo, 07.04.25 19.00 - 21.15 Uhr

Anmeldung während unseren Bürozeiten.


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Zusatzunterricht KL. A , A2 und B196:


Freitag, 25.04.25, 19.00 - 20.30 Uhr (Th. A1)

Freitag, 02.05.25 19.00 - 20.30 Uhr (Th. A2)

Freitag, 09.05.25, 19.00 - 20.30 Uhr (Th. A3)

Freitag, 16.05.25, 19.00 - 20.30 Uhr (Th. A4)

 


Krankmeldung Prüfung

Solltet ihr aufgrund Krankheit nicht an einer Prüfung teilenmen können, ist eine "normale" Krankmeldung nicht mehr ausreichend. Es ist ein Attest erforderlich, in dem folgendes enthalten sein muss:

- Vor- und Nachname, Antschrift und Geburtsdatum

- Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXX - XX.XX.XXXX nicht teilnehmen kann.

- Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum

Der TÜV ist unverzüglich am Tag der Feststellung über die Prüfungsunfähigkeit zu informieren, per E-Mail an: ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins. Die Meldung muss grundsätzlich vor der Prüfung erfolgen.

Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an: ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG, max. 5 MB) eingegangen sein.

Wird die Prüfungsunfähigkeit dem TÜV nicht rechtzeitig gemeldet, werden die aktuell geltenden Gebühren berechnet.

 


Theorieprüfung

Sobald alle Theorieunterrichte besucht wurden und der Führerscheinantrag genehmigt ist, kann ein Termin für die Theorieprüfung vereinbart werden.

Theorieprüfungen können nur telefonisch (0761-482010) oder persönlich in der Fahrschule (während den Bürozeiten) vereinbart werden.


Erweiterung B 196

Mit der Erweiterung B196 dürfen zweirädrige Leichtkrafträder bis 11kw / 125ccm gefahren werden (nur in Deutschland). Voraussetzungen dafür: min. 25 Jahre alt und min. 5 Jahre ununterbrochen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.

Es müsssen 4 Theorieunterrichte á 90 Min. besucht werden, und min. 5 Fahrstunden á 90 Min.

Die Fahrstunden werden mit dem Roller Honda PCX125 absolviert.