Aktuelles

Zusatzunterricht KL. A , A2 und B196:


Freitag, 21.08.26, 19.00 - 20.30 Uhr (Th. A1)

Samstag, 22.08.26 12.30 - 14.00 Uhr (Th. A2)

Freitag, 28.08.26, 19.00 - 20.30 Uhr (Th. A3)

Samstag, 29.08.26, 12.30 - 14.00 Uhr (Th. A4)

 


Kein Unterricht

Am Dienstag, den 08.09.26 findet kein Theorieunterricht statt.

 

 

 

 


ASF-Seminar (Aufbauseminar für Fahranfänger)

Das nächste ASF-Seminar findet voraussichtich an folgenden Tagen statt:

1. Sitzung: Mi, 16.09.26 19.00 - 21.15 Uhr
Beobachtungsfahrt: Sa, 19.09.26 nach Absprache
2. Sitzung: Mi, 23.09.26 19.00 - 21.15 Uhr
3. Sitzung: Mi, 30.09.26 19.00- 21.15 Uhr
4. Sitzung: Mi, 07.10.26 19.00 - 21.15 Uhr

Anmeldung während unseren Bürozeiten.


Mehr über das ASF-Seminar >>


Theorieprüfung

Sobald alle Theorieunterrichte besucht wurden und der Führerscheinantrag genehmigt ist und die TÜV-Gebühren beim TÜV bezahlt sind, kann ein Termin für die Theorieprüfung vereinbart werden.

Ab dem 18.07.26 können nur Prüftermine vereinbart werden, wenn die TÜV-Gebühren bereits beim TÜV bezahlt sind.

Jeder Fahrschüler bekommt nach Genehmigung des Führerscheinantrags einen Brief vom TÜV, mit Kostenvorschuss und Zugangsdaten für den Drivers Club. Im Drivers Club findet ihr alle wichtigen Information rund um eure Führerscheinrprüfungen.

Falls ihr keinen Brief bekommen habt, oder er nicht mehr vorhanden ist, könnt ihr beim Kunden-Service-Center unter der Telefonnummer 0800 8888 090 anrufen, damit ihr euch für den Drivers Club registrieren könnt.

Theorieprüfungen können nur telefonisch (0761-482010) oder persönlich in der Fahrschule (während den Bürozeiten) vereinbart werden.


Krankmeldung Prüfung

Solltet ihr aufgrund Krankheit nicht an einer Prüfung teilnehmen können, ist eine "normale" Krankmeldung nicht mehr ausreichend. Es ist ein Attest erforderlich, in dem folgendes enthalten sein muss:

- Vor- und Nachname, Anschrift und Geburtsdatum

- Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXX - XX.XX.XXXX nicht teilnehmen kann.

- Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum

Der TÜV ist unverzüglich am Tag der Feststellung über die Prüfungsunfähigkeit zu informieren, per E-Mail an: ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins. Die Meldung muss grundsätzlich vor der Prüfung erfolgen.

Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an: ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG, max. 5 MB) eingegangen sein.

Ihr könnt auch diesen Link nutzen: FAQ zur Führerscheinprüfung | TÜV Süd

Wird die Prüfungsunfähigkeit dem TÜV nicht rechtzeitig gemeldet, werden die aktuell geltenden Gebühren berechnet.

 


Fahrstunden

Wenn die Hälfte des Theorieunterrichts besucht wurde und der Führerscheinantrag gestellt ist, kann mit Fahrstunden begonnen werden.

Zur Vereinbarung der Fahrstunden bitte eine WhatsApp an Roland schreiben (015122972873). Es kann etwas dauern, bis er antwortet, je nach Anzahl der Anfragen.

Bitte nur 1x schreiben, da man sonst wieder an das Ende der Warteliste rutscht.

 


Erweiterung B 196

Mit der Erweiterung B196 dürfen zweirädrige Leichtkrafträder bis 11kw / 125ccm gefahren werden (nur in Deutschland). Voraussetzungen dafür: min. 25 Jahre alt und min. 5 Jahre ununterbrochen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.

Es müsssen 4 Theorieunterrichte á 90 Min. besucht werden, und min. 5 Fahrstunden á 90 Min.

Die Fahrstunden werden mit dem Roller Honda PCX125 absolviert.